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23.08.2024
Allgemein

Meistertitel zeigt höchste Qualifikation

© MAC

Absolvent:innen einer Meisterprüfung oder handwerksähnlichen Befähigungsprüfung sind berechtigt, sich mit Bezug auf das jeweilige Handwerk oder handwerksähnliche Gewerbe als „Meisterin“ oder „Meister“ zu bezeichnen.

Die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in Österreich ist sichtbar aufgewertet worden. Mit der Novelle zur Gewerbeordnung vom 8. Juli 2020 wurde der Meister- und Meisterinnentitel als eintragungsfähig für offizielle Dokumente erklärt.
Mit der Novelle zur Gewerbeordnung vom 22. Juli 2024 (BGBl. I Nr. 130/2024) sind auch Absolvent:innen einer handwerksähnlichen Befähigungsprüfung zur Führung und Eintragung des Meistertitels berechtigt. Mit dieser Qualifikationsbezeichnung zeigt ihr euren Kunden, dass ihr in eurem Beruf mit der Meisterprüfung oder einer handwerksähnlichen Befähigungsprüfung die höchste Qualifikation erworben haben.

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Führe den Meistertitel vor deinem Namen

Personen, die eine Meisterprüfung oder handwerksähnliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt haben, sind berechtigt, sich mit Bezug auf das jeweilige Handwerk oder handwerksähnliche Gewerbe als „Meisterin“ oder „Meister“ zu bezeichnen. Seit 21. August 2020 bzw. 23. August 2024 dürfen diese Personen die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ vor ihrem Namen führen. Dies darf in vollem Wortlaut oder auch in Kurzform erfolgen (z.B. „Mst.“, „Mst.in“ oder „Mstin“). Bei den Gewerben Baumeister, Brunnenmeister, Holzbau-Meister und Steinmetzmeister wird der „Mst.“ mit entsprechendem Zusatz geführt.

Der Meistertitel selbst muss nicht „extra“ beantragt werden

Wenn Du eine Meisterprüfung bzw. eine Befähigungsprüfung in einem handwerksähnlichen Gewerbe erfolgreich abgelegt haben, steht dir das Recht zur Führung eines Meistertitels direkt aufgrund der Gewerbeordnung zu. Der Titel kann auf Geschäftspapieren und in der Geschäftskommunikation direkt genutzt werden. Der Eintrag des Meistertitels ist freiwillig und an keine bestimmte Frist gebunden.

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Der Meistertitel steht auch im Mittelpunkt unseres nächsten Meister-Hubs am 26. September 2024. Melde dich an, um deine Frage direkt zu stellen:

Warum soll der „Meistertitel“ vor dem Namen geführt werden?
  • Mit dieser Qualifikationsbezeichnung zeigt ihr euren Kund:innen, dass ihr in euren Berufen mit der Meisterprüfung bzw. handwerksähnlichen Befähigungsprüfung die höchste Qualifikation erworben habt.

  • Führen viele Meister:innen den Titel vor dem Namen an, wird auch in der Öffentlichkeit deutlich: Die Meisterausbildung ist jedenfalls gleich viel wert wie eine akademische Ausbildung!

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Häufige Fragen zum eintragungsfähigen Meistertitel

Wer kann den Meistertitel „Meisterin bzw. Meister“ eintragen lassen?
Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, und Personen, die eine Befähigungsprüfung in bestimmten, handwerksähnlichen Gewerben erfolgreich abgelegt haben, sind (mit 23.08.2024) berechtigt die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ vor ihrem Namen zu führen. Es ist sowohl der volle Wortlaut als auch die Abkürzung zulässig (z.B. „Mst.“, „Mst.in“ oder „Mstin“). Der Meistertitel darf wie ein akademischer Grad auch in amtlichen Urkunden eingetragen werden (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis u.a.).
Handwerksähnliche Gewerbe, die den Meistertitel „Meisterin bzw. Meister“ führen dürfen sind: Bestattung, Elektrotechnik, Fußpflege, Gas- und Sanitärtechnik, Kontaktlinsenoptik, Kosmetik (Schönheitspflege) oder die Befähigungsprüfung für das Piercing und Tätowieren, Massage, Sprengungsunternehmen, Vulkaniseur und Waffengewerbe (Büchsenmacher).

Gibt es noch einen anderen Meistertitel?
Neben den Meistertitel „Meisterin bzw. Meisterin“ gibt es für Personen, die eine Befähigungsprüfung in den unten genannten, handwerksähnlichen Gewerben erfolgreich abgelegt haben, die Möglichkeit folgende Bezeichnungen vor ihren Namen in Kurzform oder in vollem Wortlaut zu führen:

  • Baumeister, die Bezeichnung „Baumeisterin“ oder „Baumeister“, Kurzform „Mst. (BM)“ bzw. auch „Mst.in (BM)“ oder „Mst.in (BM)“

  • Brunnenmeister, die Bezeichnung „Brunnenmeisterin“ oder „Brunnenmeister“, Kurzform „Mst. (BrM)“ bzw. auch „Mst.in (BrM)“ oder „Mst.in (BrM)“

  • Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazomacher die Bezeichnung „Steinmetzmeisterin“ oder „Steinmetzmeister“, Kurzform „Mst. (StM)“ bzw. auch „Mst.in (StM)“ oder „Mst.in (StM)“

  • Holzbau-Meister, die Bezeichnung „Holzbau-Meisterin“ oder „Holzbau-Meister“, Kurzform „Mst. (HBM)“ bzw. auch „Mst.in (HBM)“ oder „Mst.in (HBM)“.

Diese Meistertitel dürfen ebenfalls wie ein akademischer Grad in amtlichen Urkunden wie z.B. Reisepass, Personalausweis, u.a. eingetragen werden

Wie kann ich den Meistertitel eintragen lassen?
Die Eintragung in das zentrale Melderegister oder in amtliche Urkunden erfolgt durch die Vorlage Ihres Meisterprüfungszeugnisses (Gesamtprüfungszeugnis) bzw. ihres Befähigungsprüfungszeugnis (Gesamtprüfungszeugnis) im Original.
Meistens werden auch noch andere Dokumente erforderlich sein (z.B. amtlicher Lichtbildausweis, Meldezettel, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde bei Namensänderung).

Wo kann ich den Meistertitel eintragen lassen?
Der Meistertitel kann bei jener Behörde eingetragen werden, die für die Ausstellung der öffentlichen Urkunde zuständig ist (z.B. beim Reisepass die Bezirksverwaltungsbehörde, Magistratisches Bezirksamt als Meldebehörde oder das Verkehrsamt für den Führerschein).

Was kostet die Eintragung?
Die Eintragung in das Melderegister ist kostenlos. Für Bestätigungen aus dem Melderegister wie für die Eintragung in amtliche Dokumente (z.B. Reisepasse) oder Bestätigungen aus dem Melde- oder Staatsbürgerschaftsregister werden je nach Bundesland unterschiedlich hohe Gebühren eingehoben. Ist eine nachträgliche Eintragung nicht möglich (z.B. beim Scheckkartenführerschein, Personalausweis), so kann nur ein neuer Ausweis zu den geltenden Gebühren ausgestellt werden.

Was ist sonst noch zu beachten?
Der Meistertitel selbst muss nicht „extra“ beantragt werden. Wenn Du eine Meisterprüfung bzw. eine Befähigungsprüfung in einem handwerksähnlichen Gewerbe erfolgreich abgelegt haben, steht dir das Recht zur Führung eines Meistertitels direkt aufgrund der Gewerbeordnung zu. Der Eintrag des Meistertitels ist freiwillig und an keine bestimmte Frist gebunden.

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Quelle: wko.at

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